Die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Fachhandels aus dem Produkthaftungsgesetz beträgt 2 Jahre.
Audioplan gewährt zusätzlich dem Erstkäufer in der EU eine freiwillige Garantie von 2 Jahren bei CD-Playern und digitalen Laufwerken und von 3 Jahren bei Verstärkern, Lautsprechern, analogen Laufwerken und Zubehörartikeln.
Die Frist beginnt mit der Auslieferung des Gerätes an den autorisierten Fachhändler durch uns. Die Garantie wird durch Ihre Registrierung innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum auf unserer Homepage www.audioplan.de unter „Service -> Garantieverlängerung“ wirksam. Sie erhalten von uns eine E-Mail als Bestätigung, die Sie bitte zusammen mit Ihrer Kaufrechnung aufbewahren.
Bei Inanspruchnahme der Garantie innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Fachhändler. Dieser ist für die Feststellung eines vorliegenden Schadens zuständig und wird gegebenenfalls nach Rücksprache mit uns geeignete Maßnahmen einleiten.
Sollte es sich in der Garantiezeit als notwendig erweisen, das Gerät an uns zu senden, verwenden Sie bitte die Originalverpackung und senden Sie uns das Gerät ausreichend versichert und frachtfrei zu. Beachten Sie bitte, dass Sie das Versandrisiko tragen. Es ist nicht in unserer Garantie enthalten.
Fügen Sie bitte eine Fehlerbeschreibung, die Kaufquittung (Kopie) und die Garantiebestätigung bei.
Auch die Rücksendeadresse sowie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sollten Sie für Rückfragen dem Karton beilegen bzw. auf der Fehlerbeschreibung vermerken.
Während der Garantiezeit beseitigen wir Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen kostenfrei für Sie. Nach unserer Wahl erfolgt dies durch Austausch oder Nachbesserung der defekten Teile. Weitergehende Ansprüche, z.B. auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz wegen Nutzungsausfalls oder bei Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Durch eine Garantiereparatur verlängert sich die Garantiezeit nicht. Ausgetauschte bzw. defekte Teile gehen in das Eigentum von Audioplan über.
Garantiebegrenzungen:
Auf Elektronenröhren, Batterien und Tonabnehmer sowie andere Verschleißteile und Verbrauchsmaterial kann nutzungsbedingt nur eine Garantiezeit von 6 Monaten gewährt werden. Sach- bzw. Herstellungsmängel an diesen Produkten machen sich erfahrungsgemäß lange vor Ablauf dieser Frist bemerkbar. Im Ausnahmefall kann nach unserem Ermessen freiwillig über diese Frist hinaus eine teilweise oder gesamte Übernahme der Reparaturkosten auf dem Kulanzweg erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und ist nicht Teil dieser Garantiezusage.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Sichtbare oder verdeckte Transportschäden. Diese müssen sofort bei Erhalt der Lieferung bei der Transportfirma gemeldet werden.
- Optische Mängel und Oberflächenfehler. Diese müssen innerhalb von 3 Tagen nach Kauf bei Ihrem Händler reklamiert werden.
- Defekte die durch unsachgemäße Benutzung, Bedienung, falschen Anschluss, durch Überlastung oder Gewalteinwirkung entstehen.
- Geänderte oder von nicht von uns autorisierten Dritten reparierte Geräte.
- Kostenerstattung für Reparaturen durch Dritte, wenn wir der Kostenübernahme nicht schriftlich vorab zugestimmt haben.
- Folgeschäden an anderen Geräten.
- Geräte, deren Seriennummer unleserlich, verändert oder entfernt wurde.
- Natürliche Abnutzung und Alterung, etwa Farb- oder Glanzgradveränderungen bei Holzoberflächen oder Metall- und Kunststoffteilen.
Hinweis:
Diese Garantie stellt eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Sachmängelhaftung dar und berührt Ihre Rechte aus dem Produkthaftungsgesetz nicht.